| Antrag: | Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dirk Adams |
| Status: | Behandelt |
| Angelegt: | 16.11.2017, 15:20 |
Änderungsantrag zu V 02: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!
Antragstext
Von Zeile 2 bis 37:
Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - seien es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Befugnisse zur Datensammlung, der Ausbau der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert,reagiertwichtige Grundsätze und Ziele des Rechtsstaates, wie die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässtUnschuldsvermutung und Freiheit, aushöhlen.[Zeilenumbruch]
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre einein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürger*innenrechten und innerer Sicherheit auf.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, PolizeigewaltGefahren, Gewalt und willkürlichen RepressionenÜberwachung.[Leerzeichen]*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige besondere Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffenzu überprüfen: Deswegen fordern wir die AbschaffungEvaluierung und gegebenenfalls Anpassung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise" im Polizeiaufgabengesetz (PAG).Die Gefahrenzonen darf die Polizei lautNach dem Thüringer PolizeiaufgabengesetzPAG kann die zuständige Polizeibehörde eine solche Gefahrenzone ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmenBeteiligung weiterer Stellen festsetzen. An den jeweiligendiesen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jedeweitere Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greiftintransparent undgreift massiv in das Recht auf PrivatsphäreBürger*innenrechte ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonenauch Menschen! Denn die in den betroffenen Straßen und Plätze und derenPlätzen lebenden Anwohner*innen und belegen alle sich dort aufhaltenden Personen werden mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden belegt.[Zeilenumbruch]
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennenmitunter nur schwer nachvollziehen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte PolizeibefugnisseKontrollen Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünenm Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffungmehr Transparenz und eine kritische Überprüfung bei der Anwendung der Gefahrenzonen einsetzen.
Von Zeile 40 bis 50:
speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlichmitunter sogar alle Polizist*innen bundesweit, da diebestimmte Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingtmindestens für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen seindie Dauer des Ermittlungsverfahrens.[Zeilenumbruch]
Diese nahezu willkürlichoft nach Ermessen der Polizei verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen